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Geschrieben von Winky am 12.06.2015 um 14:28:
Bildung in der mag. Welt
# SCHULPFLICHT und RECHT auf BILDUNG
Allgemein gilt: es gibt keine Schulpflicht in der magischen Welt und es gibt kein Recht auf Bildung.
GRUNDAUSBILDUNG: Vom Ministerium existiert die Vorgabe, dass junge Hexen und Zauberer eine Basisausbildung im Umgang ihrer magischen Kräfte erhalten. Diese Basisausbildung umfasst Kontrolle. Eltern sich verpflichtet ihren Schützlingen beizubringen, wie sie spontane Ausbrüche kindlicher Magie vermeiden. Jene Fähigkeit magische Kräfte zu kontrollieren wird in magischen Haushalten für gewöhnlich (spielerisch) geübt, sobald die Kinder ihre ersten magischen Kräfte zeigen.
Die Kontrolle ist die einzige Fähigkeit, die gesetzlich vom Ministerium vorgegeben ist und von jedem magisch begabten Menschen erlernt werden muss. In der Regel absolvieren Kinder diese Stufe der Beherrschung ihrer Fähigkeiten bereits VOR dem elften Lebensjahr.
(Muggelstämmige bilden hierbei eine Ausnahme!)
PRIMÄRE AUSBILDUNG: Eltern haben die Wahl ihre Kinder nach Hogwarts zu senden, sie an eine andere magische Schule ihrer Wahl zu schicken, oder sie zuhause zu unterrichten. Dabei werden vom Ministerium keine Vorgaben für den Heimunterricht gegeben. Im Grunde können Eltern ihre Kinder ausbildungsmäßig auch völlig verkümmern lassen, solang die Basis-Kontrolle über die Fähigkeiten sicher gestellt ist.
FRÜHAUSBILDUNG von MUGGELSTÄMMIGEN:Kinder in magischen Familien erlernen durch den normalen Sozialisationprozess die Kontrolle über ihre Magie. Muggelstämmige Kinder haben diesen Vorteil nicht. Da ihnen insgesamt das Wissen darüber fehlt, dass Magie existiert, wenden sie ihre Kräfte nur stark unterbewusst an. Muggel-Erwachsene finden daraufhin "logische" Begründungen für Anomalien in ihrem Umfeld, die von den Kindern durchaus geglaubt werden - in Mangel besseren Wissens zu dem Zeitpunkt. Da muggelstämmige Kinder sich nicht darüber im Klaren sind, dass tatsächlich sie selbst verantwortlich für absonderliche Vorkommnisse in ihrer Umgebung sind, versuchen sie ihre Kräfte nicht absichtlich zu provozieren/aktivieren.
Es fällt mitunter in das weite Aufgabenfeld der Vergissmichs schlimme Unfälle, verursacht von unwissenden muggelstämmigen Kindern, unbemerkt rückgängig zu machen. Häufig sind Kinder-Magie-Unfälle in Muggelgebieten Aufgaben für Azubis und werden glatt als "Strafe" angesehen. (Entspricht ungefähr dem Kaffeekochen oder Kopieren bei Muggel-Praktika!)
HOGWARTS AUSBILDUNG:Die Ausbildung in Hogwarts teilt sich in 2 Abschnitte. Die 1. - 5. Klasse und die 6. und 7. Klasse.
- 5. Klasse & ZAGs: Am Ende des 5. Schuljahres werden ZAGs abgelegt. ZAG = Zauberer allgemeinen Grades.
- 7. Klasse & UTZs: Am Ende des 7. und letzten möglichen Schuljahres in Hogwarts, werden die UTZs abgelegt. UTZ = Unheimlich toller Zauberer.
ZAGs und UTZs: Entgegen der Prüfungen am Ende jedes Schuljahres in der 1. - 4. und der 6. Klasse, werden die Prüfungen in den ZAGs (5. Schuljahr) und UTZs (7. Schuljahr) vom Ministerium gestellt. Die Prüfungen werden nicht von den Lehrern oder der Schulleitung, sondern von dem Büro für Bildung im Ministerium entworfen. Die Prüfungen werden zwar in der Schule abgehalten, aber von externen Beamten des Ministeriums abgenommen.
SCHULPFLICHT: Es gibt in der magischen Welt keine Schulpflicht und auch kein Recht auf Schulbildung. Entsprechend ist der Auschluss (Schulverweis) von Hogwarts die höchste Strafe, die ein Schüler erhalten kann. (Es gilt nach wie vor als Privileg an dem Internat qualitativ hochwertige Bildung zu erhalten - auch wenn jenes Privileg für praktisch alle gilt!)
Auch wenn praktisch mittlerweile 90% der jungen Hexen und Zauberer nach Hogwarts gehen und ihre UTZs ablegen, ist der Schulbesuch nicht obligatorisch.
Bis zum 17. Lebensjahr entscheiden die Eltern oder Vormünder wie die Ausbildung der Kinder aussehen soll (ergo legen fas 100% der Schüler auch die ZAGs ab und fast ebensoviele dann auch die UTZs, da viele erst im Laufe des 6. Jahres 17 werden und dann hat man es ja sowieso fast geschafft).
Theoretisch ist es möglich, dass volljährige Schüler die Schule auch nach den ZAGs bzw. im Laufe der 6. Klasse verlassen, da sie nun volljährig sind.
Ebenso ist es möglich, dass Eltern ihren minderjährigen Kindern erlaubten, nach den ZAGs die Schule zu beenden.
Theoretisch ist es durchaus möglich, dass Eltern ihre Kinder schon VOR den ZAGs aus der Schule nehmen, was vielerlei Gründe haben kann, aber nur sehr, sehr, sehr selten vorkommt.
UPDATE ZUR SCHULPFLICHT
Ab 1. September 2022 gibt es neue Regelungen zur Schulpflicht, aufgestellt von dem neuen Schulleiter SVEN VRANA. Die neuen Regelungen sind hier nachzulesen.
PRIVATUNTERRICHT ZUHAUSE: Da es keine Schulpflicht gibt, ist das Konzept von Hausunterricht weit verbreitet und anerkannt. V.a. die elitären Familien mit viel Geld können sich gute Privatlehrer leisten und ihre Kinder somit im personalisierten Unterricht entsprechend fördern.
Zauberer und Hexen, die privat unterrichtet wurden, haben die Möglichkeiten als Externe Prüflinge an den ZAG und UTZ Prüfungen in Hogwarts teilzunehmen um offizielle Abschlüsse zu erhalten.
BILDUNG & ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN: Viele Wege führen bekanntlich nach Rom... So ist es möglich auch ohne eine Ausbildung in Hogwarts einen Beruf in der mag. Welt zu erlernen. Das Bildungswesen der mag. Welt ist wesentlich weniger starr institutionalisiert wie in der Muggelwelt.
Die ZAGs und UTZs sind vom Ministerium offiziell anerkannte Abschlüsse und viele Ausbildungsberufe und die Schattenuniversität von Oxford beziehen sich auf diese Abschlüsse bei ihren Aufnahmekriterien.
Nichts desto trotz ist es insgesamt optional ZAGs und UTZs abzulegen und entsprechend gibt es auch einen gewissen Prozentsatz an Hexen und Zauberern, die keinen offiziell anerkannten Schulabschluss haben.
Wie überall gibt es Jobs, für die man einen Abschluss braucht und es gibt Jobs, für die dieser eben nicht nötig ist.
Die bekanntesten Beispiel für Schulabbrecher, die es doch noch zu etwas gebracht haben, sind die WEASLEY ZWILLINGE, die nach ihren ZAGs die Schule verließen und ihre SCHERZARTIKEL-KETTE eröffnet haben. Gerade unter selbstständigen Unternehmern der freien Wirtschaft, gibt es viele von diesen Quereinsteigern ohne höhere Bildungabschlüsse.
Wer als Berufswunsch "Wirt im Eberkopf, Schaffner im Fahrenden Ritter oder Wildhüter" hat, braucht nicht einmal ZAGs ablegen.
Wer den Berufswunsch "Auror, Fluchbrecher oder Heiler" hat, der MUSS UTZs mit gewissen Noten erfolgreich ablegen.
Muggel-Metapher: - Für das Verständnis des Muggels.Auch wenn es sich nicht 1:1 übertagen lässt, so kann man sagen, dass der ZAG-Abschluss in etwa einem Abschluss des deutschen Hauptschulabschlusses entspricht, während die UTZs zwischen Realschulabschluss und Abitur liegen. Man muss UTZs abgelegt haben und entsprechende Noten in div. Fächern haben um beispielsweise an der magischen Schattenuniversität in Oxford zu studieren. Da die Form des Studiums als höhere Bildung noch recht jung ist, ist das Basis-Bildungs-Programm nach wie vor auf eine Ausbildung im Anschluss an die Schulbildung ausgelegt.
Auch für diverse hochrangige Berufswege, die über Ausbildungen erreicht werden, sind UTZs nötig (z.B. Auror). Für viele Ausbildungen (besonders im sozialen Bereich oder in typischen Assistenz-Berufen) sind nur bestimmte ZAGs zwingen notwendig (Hat man dennoch UTZs gemacht, kann dies bspweise dazu genutzt werden die Ausbildungsdauer zu verkürzen.)
Und daneben gibt es in der magischen Wellt noch sehr, sehr viele Laien-Jobs, für die man keine ZAGs oder gar UTZs braucht; da sie meistens über mehrmonatiges Anlernen erlernt werden können. Natürlich sind die Karrierechancen in jenen Jobs nicht optimal, aber es kam schon oft vor, dass angelernte Barkeeper in einem Pub nach 20 Jahren treuer Mitarbeit schließlich zu Geschäftsführern und Mit-Teilhabern geringer Anteile "befördert" werden.